19.01.2018

Braucht ein Quad oder ATV eine Autobahnvignette?

Ab 1. Februar 2018 brauchen alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht bei der Benutzung einer österreichischen Autobahn oder Schnellstraße eine neue Vignette. Aber gilt das auch für Quads und ATVs? Und wenn ja, welche? Eine PKW-Vignette oder eine Motorradvignette?

 

Auch Quads brauchen PKW-Vignette

Ja, auch Quads und ATVs brauchen auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette. Nachdem es sich bei Quads und ATVs um mehrspurige Fahrzeuge handelt brauchen sie lt. ASFINAG, der österreichischen Autobahn-Betreibergesellschaft, eine PKW-Vignette.

 

Optimal für Quad- und ATV-Fahrer: Digitale Vignette

Im Gegensatz zur Motorradvignette ist die PKW-Vignette darauf ausgelegt, dass sie hinter die Scheibe geklebt wird, sie klebt also an der Vorderseite. Bei Quads und ATVs und natürlich auch bei solchen SSVs, bei denen keine Scheibe montiert ist, stellt das natürlich ein Problem dar. Die ASFINAG meint hierzu:

“Ist das Fahrzeug (Trike, Quad, Can Am Spyder) typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ausgestattet, ist die Pkw-Vignette anstatt des Aufklebens nur mitzuführen und im Zuge einer Kontrolle vorzuweisen.” (Quelle).

Also: Nicht vergessen, die Vignette bei jeder Fahrt einzupacken! Komfortabler ist da vielleicht die digitale Vignette, die es seit Anfang 2018 erstmals gibt. Hier ist aber zu beachten: Aufgrund des 14-tägigen Rücktrittsrechts bei Online-Bestellungen muss die digitale Vignette mindestens 18 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn gekauft werden.

 

Bei Wechselkennzeichen reicht eine digitale Vignette

Einen großen Vorteil bei der digitalen Vignette haben natürlich jene Österreicherinnen und Österreicher, die ihr ATV zusammen mit ihrem PKW auf ein Wechselkennzeichen angemeldet haben. Sie brauchen dann nämlich nur eine Vignette, denn die digitale Vignette ist im Gegensatz zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden.

 

Weitere Informationen zur Vignette

Alle Informationen zur österreichischen Autobahnvignette finden Sie auf www.asfinag.at!

 

Traktorfahrverbote gelten auch für ATVs mit Traktorzulassung!

Noch ein wichtiger Hinweis für alle, die ein Fahrzeug mit Traktorzulassung (T1b, T3b oder deutsche LoF-Zulassung) fahren: Auf vielen Autobahn- und Schnellstraßenabschnitten, aber auch auf vielen anderen Straßenabschnitten, z.B. oft bei drei- oder vierspurigen Bundesstraßen, gilt ein Traktorfahrverbot, das natürlich auch für Quads und ATVs mit Traktorzulassung gilt!

 

Hinweis zu Autobahnfahrten

Zu guter Letzt möchten wir darauf hinweisen, dass ATVs für Fahrten im Gelände und für die Arbeit in Land- und Forstwirtschaft oder im Winterdienst konstruiert wurden und nicht für lange Autobahnfahrten. Ihr CFMOTO-Händler informiert Sie gerne über technikschonendes Fahrverhalten!

 

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Weitere Fragen – weitere Antworten

Antworten zu vielen weiteren Fragen in Bezug auf Quads und ATVs finden Sie übrigens auf unserer Seite FAQ (Frequently Asked Questions)!

 

Stand 19.01.2018, Angaben ohne Gewähr!