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Gelten Kurzparkzonen auch für ATVs?

Gelten Kurzparkzonen auch für ATVs?

09.02.2018

Gelten Kurzparkzonen auch für ATVs?

Natürlich fahren die wenigsten mit ihrem ATV in die Stadt. Aber wenn man doch einmal in die Stadt fährt stellt sich die Frage: Gelten Kurzparkzonen auch für ATVs? Gilt gegebenenfalls auch die Gebührenpflicht?

 

Grundsätzlich gleiche Regeln wie für PKWs

Auch ein ATV ist ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit weniger als 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht. Daher gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für PKWs. Wenn es also eine Kurzparkzone für PKWs gibt, so muss man sich auch mit einem ATV daran halten. Wenn es eine Gebührenpflicht gibt, ebenso.

Aber…

Aber sowohl in Deutschland als auch in Österreich werden die meisten Parkplätze von Kommunen (Gemeinden) und/oder Privaten betrieben bzw. bewirtschaftet und jeder Betreiber kann grundsätzlich eigene Regelungen aufstellen. In Österreich gibt es nur einige bundesweite Regelungen, die Gemeinden und Private nicht übergehen dürfen, so darf zum Beispiel keine Gemeinde von Einsatzfahrzeugen im Einsatz verlangen, Parkgebühren zu verlangen. Sehr wohl kann aber zum Beispiel (auch in Deutschland) ein privater Parkgaragenbetreiber ATVs die Einfahrt und Benutzung verwehren. Also sollte man als ATV-Fahrer immer die bei der Einfahrt aufgehängten Benutzungsbedingungen genau lesen.

Und wie bringe ich Parkscheibe oder Parkticket an?

Das stellt viele ATV-Fahrer tatsächlich vor eine größere Herausforderung. Schließlich hat ja ein ATV keine geschlossene Kabine und ein Parkticket kann leicht vom Wind weggeweht oder gestohlen werden. Bei Parkscheiben empfiehlt es sich, eine Parkscheibe mit Kette (bei diversen Online-Shops erhältlich) zu verwenden. So kann sie zumindest nicht mit einem Griff entwendet und vom Wind verweht werden. Weiters gibt es auch eine Parkticket-Halterung für Motorräder, die jedoch patentiert und ausschließlich über den Online-Shop von Louis erhältlich ist. Auch hier ist natürlich die Gefahr gegeben, dass das Parkticket – wenn auch nicht mit einem einzigen Handgriff – entwendet wird. Ein sicherheitshalber angefertigtes “Beweisfoto” kann, muss aber nicht helfen. Sie könnten das Ticket ja genauso nach dem Fotografieren weiterverkauft haben. Eine sichere Alternative ist, auf Online-Dienste wie smartparking in Deutschland oder mobil-parken und HANDY Parken in Österreich, denn elektronisch gelöste Parkscheine kann weder der Wind wegblasen noch ein Gelgenheitsdieb entwenden. Aber leider kann man noch immer nicht in allen Kommunen derartige Online-Parkscheine lösen.

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Weitere Fragen – weitere Antworten

Antworten zu vielen weiteren Fragen in Bezug auf Quads und ATVs finden Sie übrigens auf der Seite FAQ (Frequently Asked Questions)!

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