Site icon CFMOTO

Muss man in einem Quad oder ATV einen Verbandskasten mitführen?

CFMOTO

23.02.2018

Muss man in einem Quad oder ATV einen Verbandskasten mitführen?

Jeder weiß, in einem Auto muss man in Deutschland, Österreich und vielen anderen Ländern einen Verbandskasten, auch “Verbandkasten”, “Erste-Hilfe-Kasten” oder “Autoapotheke” genannt, mitführen. Aber wie sieht es eigentlich bei Quads, ATVs und SSVs aus?

Grundsätzlich gibt es hier einige Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz.

 

Deutschland: JA

In Deutschland ist gemäß §35h Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bei allen Kraftfahrzeugen, also auch bei Quads, ATVs und SSVs ein Verbandskasten gemäß DIN 13164 mitzuführen. Krafträder sind zwar von dieser Regelung ausgenommen, aber Quads, ATVs und SSVs gelten nun einmal nicht als Krafträder. Ebenfalls ausgenommen sind “Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben”. Wenn Sie also ein Quad, ATV oder SSV mit EU-Traktorzulassung oder LoF-Zulassung in ihrem Betrieb verwenden, müssen Sie keinen Verbandskasten mitführen, da ja im Betrieb sowieso aufgrund der Arbeitsstättenverordnung und/oder der DGUV-Vorschriften ein Verbandskasten gemäß DIN 13157 vorhanden sein muss.

 

Österreich: JA

In Österreich ist gemäß §102 Kraftfahrgesetz (KFG) ein Verbandkasten vorgeschrieben, das Gesetz spricht jedoch nur von “Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist” und schreibt keine Norm verbindlich vor. Es besteht jedoch die ÖNORM V5101, die den Inhalt von Verbandskästen für mehrspurige Kraftfahrzeuge beschreibt. Wer einen Verbandkasten mitführt, der dieser Norm entspricht, hat auf jeden Fall einen, der die im Gesetz geforderte Eignung zur Wundversorgung erfüllt.

 

Schweiz: NEIN

In der Schweiz gibt es keine Pflicht, einen Verbandskasten mitzuführen. Dennoch sollte jeder verantwortungsvolle Fahrer auch in der Schweiz einen Verbandskasten mitführen.

 

Wie ist das mit dem Ablaufdatum?

Einige Elemente eines Verbandskasten haben ein Verfalls- bzw. Ablaufdatum. Das sind vor allem sterile Wundverbände, bei denen die Verpackung mit der Zeit porös werden kann, sodass die Sterilität nicht mehr sichergestellt ist. Meistens ist dieses Verfallsdatum des zuerst verfallenden Bestandteils auf dem Kasten aufgedruckt. Wie das jetzt genau zu handhaben ist, ist strittig, denn eigentlich müsste man ja nur die verfallenen Bestandteile austauschen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte und langwierige Streitereien mit der Exekutive vermeiden möchte, sollte immer schauen, dass der gesamte Verbandskasten vor dem Verfallsdatum durch einen neuen ersetzt wird.

 

Quellen:

 

Stand: 16.02.2018

Hinweis zu Beiträgen im Bereich Recht:

Diese Website dient der Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Alle Inhalte sind ständigen Veränderungen unterworfen. Auch wenn die KSR Group darum bemüht ist, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen falsch, unvollständig oder veraltet sind. Die Beiträge beziehen sich ausschließlich auf die im jeweiligen Beitrag genannten Länder. Die Nutzung dieser Informationen erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere wenn Sie diese für rechtliche Einschätzungen nutzen. Bitte ziehen Sie in Erwägung, sich wegen Ihres Anliegens an eine Beratungsstelle, zum Beispiel an einen Rechtsanwalt, die Rechtsabteilung eines Automobilclubs, die gesetzliche Standesvertretung (Kammer) oder an einen Steuerberater zu wenden.

 

Weitere Fragen – weitere Antworten

Antworten zu vielen weiteren Fragen in Bezug auf Quads und ATVs finden Sie übrigens auf der Seite FAQ (Frequently Asked Questions)!

Exit mobile version