
16.02.2018
Müssen ATVs “zum TÜV” bzw. “zum Pickerl”?
Deutsche Autofahrer müssen bei ihrem Fahrzeug regelmäßig eine Hauptuntersuchung und eine Abgasuntersuchung zu einer anerkannten Prüforganisation wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS bringen. Österreichische Autofahrer müssen regelmäßig von einer Fachwerkstätte eine Überprüfung gemäß §57a KFG durchführen lassen und bekommen dafür eine Plakette, im Volksmund “Pickerl”. Doch wie sieht es mit Quads und ATVs aus?
Gleich vorweg: Ja, Quads, ATVs und SSVs mit mehr als 50 cm³ Hubraum (oder mehr als 4 kW Leistung bei Diesel- und Elektromotoren) bzw. mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit müssen regelmäßig untersucht werden. Im Detail gibt es aber viele Unterschiede.
Deutschland: Alle 2 Jahre “zum TÜV”
Egal ob es sich um ein ATV in der Zulassungklasse L7e (“VKP”) handelt, oder um ein ATV, das als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine (EU-Traktorzulassung oder deutsche “LoF”-Zulassung) zugelassen ist – eine Hauptuntersuchung ist gemäß Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) alle 24 Monate durchführen zu lassen. Allerdings: Für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (darunter fallen nicht nur die deutsche “LoF”-Zulassung, sondern auch alle EU-Traktorklassen wie z.B. die Klasse T1b bei UForce 550, UForce 800, ZForce 800 und ZForce 1000) entfällt die Abgasuntersuchung.
Österreich: Jedes Jahr “zum Pickerl”
In Österreich müssen alle Fahrzeuge einmal jährlich zur “Wiederkehrenden Begutachtung” gemäß §57a Kraftfahrgesetz. Andere Prüfintervalle gibt es nur für historische Kraftfahrzeuge, neue Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (PKW) sowie Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 40 km/h. Somit müssen die in der Klasse T1b zugelassenen CFMOTO-Modelle UForce 550, UForce 800, ZForce 800 und ZForce 1000 jedes Jahr zur Begutachtung.
Wie sieht es mit “50-Kubik-Quads” aus?
Auch wenn CFMOTO keine Quads der Klasse L6e-A (also ≤ 45 km/h, ≤ 50 cm³ und ≤ 4 kW) anbietet, hier ein kurzer Exkurs: In Deutschland sind diese so wie Kleinkrafträder von der Überprüfungspflicht derzeit noch ausgenommen. In Österreich müssen auch diese jedes Jahr zur Begutachtung.
Links:
- Deutschland: Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Österreich: Kraftfahrgesetz (KFG)
Stand: 16.02.2018
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Weitere Fragen – weitere Antworten
Antworten zu vielen weiteren Fragen in Bezug auf Quads und ATVs finden Sie übrigens auf der Seite FAQ (Frequently Asked Questions)!