02.02.2018

Muss ich beim Fahren eines ATVs einen Helm tragen?

Ein ATV darf man ja mit dem “PKW-Führerschein” fahren, muss man dann überhaupt beim Fahren eines ATVs einen Helm tragen?

Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO), das österreichische Kraftfahrgesetz (KFG) und die schweizer Verkehrsregelnverordnung (VRV) definieren die Helm- und Gurtenpflicht auf unterschiedliche Art und Weise, aber eines ist in allen Ländern gleich: Die Helmpflicht hat nichts mit dem Führerschein zu tun und für alle ATVs wie CFMOTO sie anbietet, besteht in allen drei Ländern Helmpflicht.

 

Gurtenpflicht bei SSVs

Keine Helmpflicht besteht in Deutschland bei Side-by-Side-Vehicles wie den Modellen UForce 550 und 800 bzw. ZForce 800 und 1000, dafür aber Gurtenpflicht. In Österreich und der Schweiz ist die Lage nicht ganz klar. Auf jeden Fall sind bei SSVs die Sicherheitsgurte anzulegen und das zusätzliche Tragen eine Sturmhelms absolut empfehlenswert!

Nur Motorradhelme bieten geeigneten Schutz

In allen Ländern ist natürlich ein Motorrad-Schutzhelm gemäß ECE R bzw. UNECE 22/05 zu tragen. Fahrradhelme, Bauschutzhelme, Feuerwehrhelme, Militärhelme oder Verkleidungen (z.B. Ritterhelme) sind weder zulässig, noch bieten sie geeigneten Schutz.

 

Schutzbekleidung nicht vorgeschrieben

Weitere Schutzbekleidung wie z.B. Lederanzüge, Handschuhe oder Stiefel ist nicht vorgeschrieben, aber durchaus empfehlenswert. Bitte bedenken Sie, dass ein ATV-Motor genauso wie ein Motorradmotor große Wärme entwickelt, dass aber die Wärme aufgrund der Aerodynamik und der im Vergleich zu Motorrädern niedrigeren Geschwindigkeiten nicht so gut von der Umgebungsluft absorbiert wird.

 

ACHTUNG! Arbeitnehmerschutz

Wenn Sie Unternehmer sind und Ihre Mitarbeiter/innen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit mit ATVs fahren, so müssen Sie als Unternehmer geeignete Schutzbekleidung zur Verfügung stellen. Der Umfang der Schutzbekleidung kann aus arbeitsrechtlicher Sicht durchaus höher sein als aus verkehrsrechtlicher Sicht erforderlich!

 

Keine Helmpflicht auf Privatgrund?

Wer Eigentümer oder Betreiber/Erhalter eines Verkehrsweg oder Grundstücks ist, ist irrelevant. Entscheidend ist, ob es sich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr handelt, das heißt, dass diese für jeden frei (das bedeutet nicht zwangsläufig kostenlos!) zugänglich ist. Aber auch wenn Sie auf Wegen oder Grundstücken unterwegs sind, die nicht öffentlich zugänglich sind, sollten Sie stets einen Helm tragen, da im Falle eines Unfalls, bei dem Sie keinen Helm tragen, Versicherungen Leistungen oder Teile der Leistungen verweigern könnten bzw. Ihnen eine Mitschuld angelastet werden könnte.

 

Die relevanten Gesetzestexte:

 

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Weitere Fragen – weitere Antworten

Antworten zu vielen weiteren Fragen in Bezug auf Quads und ATVs finden Sie übrigens auf unserer Seite FAQ (Frequently Asked Questions)!

 

Stand: 31.01.2018. Angaben ohne Gewähr!